4S prüft Ihre technische Dokumentation Maschine auf die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der ab 20.01.2027 geltenden Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – oder erstellt sie für Sie.
Technische Dokumentation Maschine: Was Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung fordern
Für Maschinen und unvollständige Maschinen bestehen feste Anforderungen an die Dokumentation: In jedem Fall eine schriftlich dokumentierte Risikobeurteilung, dazu eine Betriebsanleitung (bzw. eine Montageanleitung bei einer unvollständigen Maschine). 4S prüft Ihre bestehende Dokumentation auf diese und weitere, auch normative Anforderungen – oder erstellt sie neu.
Auch für Alt- und Bestandsmaschinen
Dokumentationspflichten enden nicht mit der Erstinbetriebnahme. Gemäß § 12 Abs. 5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt:
„Den Arbeitnehmern sind erforderlichenfalls zur Information geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen. […] Bedienungsanleitungen betreffend Arbeitsmittel sowie Beipacktexte, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter betreffend Arbeitsstoffe sind den betroffenen Arbeitnehmern jedenfalls zur Verfügung zu stellen.“
Ablauf

- Sie stellen mir die vorhandene Dokumentation zur Verfügung – oder die Eckdaten der Maschine, falls noch keine besteht.
- Prüfung auf Vollständigkeit gegenüber Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung, einschlägigen Normen bzw. ASchG – ggf. Erstellung der fehlenden Teile.
- Sie erhalten die geprüfte oder neu erstellte Dokumentation, mit einer Übersicht zu offenen Punkten.
Für wen
Für Hersteller, die ihre Dokumentation vor der CE-Kennzeichnung extern erstellen oder prüfen lassen wollen, und für Betreiber, die für Alt- oder Bestandsmaschinen die erforderlichen Unterlagen bereitstellen müssen.
Sie sind sich nicht sicher, welche Dokumentation Sie für Ihre Maschine benötigen oder welche Inhalte erfasst werden müssen? Nehmen Sie Kontakt mit 4S auf – ich helfe Ihnen bei der konformen Erstellung Ihrer Dokumentation.
