MVO-Readiness-Check

Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Erzeugnisse, die ab diesem Tag erstmals in Verkehr gebracht werden, gibt es keine Übergangsfrist. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, darf nicht liefern.

Der MVO-Readiness-Check beantwortet in einem Termin die Frage, die sich derzeit jeder Maschinenhersteller stellt: Was müssen wir bis zum Stichtag tun, um unsere Maschinen weiterhin rechtskonform in Verkehr bringen zu können?


Warum das jetzt drängt

  • Keine Übergangsfrist. Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens, nicht der Auftragseingang. Maschinen mit langer Fertigungszeit sind schon heute betroffen.
  • Neue Anforderungen kommen dazu. Schutz gegen Korrumpierung, Umgang mit Software-Updates und selbstentwickelndem Verhalten, digitale Betriebsanleitung, wesentliche Veränderung.
  • Die harmonisierten Normen entstehen erst nach und nach. Bis dahin ist die Konformität ohne Vermutungswirkung nachzuweisen – das kostet Zeit.

Was geprüft wird

Grundlage ist ein strukturierter Prüfkatalog mit acht Bereichen. Jede Anforderung wird mit erfüllt, teilweise, offen oder nicht relevant bewertet und mit der maßgeblichen Fundstelle in der Verordnung belegt.

Die geprüften Bereiche beinhalten thematisch sowohl die technischen Unterlagen, als auch die weiteren neuen Anforderungen der Maschinenverordnung, u. A. Schutz gegen Korrumpierung, Software und selbstentwickelndes Verhalten.

Ablauf

1 · Vorbereitung

Vorab senden Sie mir je ein Beispiel einer Risikobeurteilung, einer Betriebsanleitung und einer Konformitätserklärung sowie eine Liste Ihrer Baureihen. Ich sichte die Unterlagen, bevor ich komme – das spart vor Ort viel Zeit.

2 · Erhebung vor Ort, etwa ein halber Tag

Wir gehen den Prüfkatalog gemeinsam durch – mit den Verantwortlichen aus Konstruktion, technischer Dokumentation und ggf. Vertrieb. Zuerst wird der kritische Punkt geklärt: Fällt eines Ihrer Produkte unter Anhang I Teil A? Davon hängt der gesamte Zeitplan ab.

3 · Bericht und Maßnahmenplan

Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem ausgefüllten Prüfkatalog, einer Übersicht je Prüfbereich und einem Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und Terminen bis zum Stichtag.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Eine belastbare Antwort auf die Frage, ob Sie zum Stichtag liefern können
  • Den ausgefüllten Prüfkatalog mit Fundstellen in der Verordnung – nachvollziehbar für Geschäftsführung, Kunden und Behörde
  • Einen priorisierten Maßnahmenplan mit Terminen statt einer allgemeinen Empfehlung
  • Klarheit darüber, was Sie selbst erledigen können und wofür Sie Unterstützung brauchen

Für wen der Check gedacht ist

Für Maschinenhersteller, Hersteller unvollständiger Maschinen und von Sicherheitsbauteilen sowie für Bevollmächtigte, Einführer und Händler, die nach dem 19. Januar 2027 Erzeugnisse in Verkehr bringen. Sinnvoll ist der Check besonders dann, wenn Ihre Vorlagen für Risikobeurteilung und Betriebsanleitung noch auf die Maschinenrichtlinie verweisen oder wenn niemand im Haus sagen kann, ob eines Ihrer Produkte unter Anhang I Teil A fällt.

Was der Check nicht ist

Er ersetzt weder eine Risikobeurteilung noch die Konformitätsbewertung einzelner Maschinen. Er bewertet den technischen und dokumentarischen Stand Ihres Unternehmens und schafft die Grundlage, um die Umstellung zu planen.


Termin vereinbaren

Bis zum 20. Januar 2027 bleiben nur noch wenige Planungszyklen. Je früher der Handlungsbedarf feststeht, desto ruhiger lässt er sich abarbeiten – und desto eher bekommen Sie einen Termin bei einer notifizierten Stelle, falls Sie einen brauchen.

Schreiben Sie mir kurz, welche Erzeugnisse Sie herstellen und wo Sie stehen. Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung mit Terminvorschlag und Angebot.

Erreichbar bin ich telefonisch oder per Email:

4S…SO SIND SIE SICHER!