MVO-Readiness-Check

Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Erzeugnisse, die ab diesem Tag erstmals in Verkehr gebracht werden, gibt es keine Übergangsfrist. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, darf nicht liefern.

Der MVO-Readiness-Check beantwortet in einem Termin die Frage, die sich derzeit jeder Maschinenhersteller stellt: Was müssen wir bis zum Stichtag tun, um unsere Maschinen weiterhin rechtskonform in Verkehr bringen zu können?


Warum die Maschinenverordnung 2027 jetzt drängt

  • Keine Übergangsfrist. Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens, nicht der Auftragseingang. Maschinen mit langer Fertigungszeit sind schon heute betroffen.
  • Neue Anforderungen kommen dazu. Schutz gegen Korrumpierung, Umgang mit Software-Updates und selbstentwickelndem Verhalten, digitale Betriebsanleitung, wesentliche Veränderung.
  • Die harmonisierten Normen entstehen erst nach und nach. Bis dahin ist die Konformität ohne Vermutungswirkung nachzuweisen – das kostet Zeit.

Was geprüft wird

Grundlage ist ein strukturierter Prüfkatalog mit acht Bereichen. Jede Anforderung wird mit erfüllt, teilweise, offen oder nicht relevant bewertet und mit der maßgeblichen Fundstelle in der Verordnung belegt.

Die geprüften Bereiche beinhalten thematisch sowohl die technischen Unterlagen, als auch die weiteren neuen Anforderungen der Maschinenverordnung, u. A. Schutz gegen Korrumpierung, Software und selbstentwickelndes Verhalten.

Sind Sie bereit für die Maschinenverordnung?

Sechs Fragen, keine Kontaktdaten, Ergebnis sofort. Der Test zeigt Ihnen, wo Sie im Hinblick auf den 20. Januar 2027 vermutlich noch Arbeit vor sich haben.

1Werden Sie nach dem 20. Januar 2027 Maschinen oder dazugehörige Produkte erstmals in Verkehr bringen?

Maßgeblich ist das Inverkehrbringen, nicht der Auftragseingang.

2Ist Ihre Risikobeurteilung auf die Anforderungen aus Anhang III der Verordnung umgestellt?
3Wissen Sie für Ihre Baureihen, ob sie unter Anhang I der Verordnung fallen – und wenn ja, unter Teil A oder Teil B?

Bei Teil A ist eine notifizierte Stelle zwingend, die interne Fertigungskontrolle genügt dort nicht.

4Ist geregelt, wie Sie die Betriebsanleitung digital bereitstellen – und wie Sie sie auf Verlangen in Papierform liefern?

Verlangt der Käufer beim Kauf Papier, ist innerhalb eines Monats kostenlos zu liefern.

5Haben Sie bewertet, wie Sie den Schutz der Steuerung gegen Korrumpierung und den Umgang mit Software-Änderungen nachweisen?
6Gibt es bei Ihnen eine verantwortliche Person und einen Termin für die Umstellung?

Bitte beantworten Sie alle sechs Fragen.

    Was dieser Test ist – und was nicht. Sechs Fragen zeigen Ihnen die Richtung, mehr nicht. Sie ersetzen weder den MVO-Readiness-Check, bei dem wir vor Ort den vollständigen Prüfkatalog anhand Ihrer Unterlagen und Baureihen durchgehen und Sie einen schriftlichen Bericht mit priorisiertem Maßnahmenplan erhalten, noch die Konformitätsbewertung Ihrer Produkte. Verantwortlich für die Konformität bleibt in jedem Fall der Hersteller.

    Wie es bei Ihnen wirklich aussteht, zeigt der Readiness-Check – der Ablauf steht direkt darunter. Termin anfragen.

    Der Test läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

    Ablauf

    MVO-Readiness-Check zur Maschinenverordnung 2027 – Ablauf in drei Schritten

    1 · Vorbereitung

    Vorab senden Sie mir je ein Beispiel einer Risikobeurteilung, einer Betriebsanleitung und einer Konformitätserklärung sowie eine Liste Ihrer Baureihen. Ich sichte die Unterlagen, bevor ich komme – das spart vor Ort viel Zeit.

    2 · Erhebung vor Ort, etwa ein halber Tag

    Wir gehen den Prüfkatalog gemeinsam durch – mit den Verantwortlichen aus Konstruktion, technischer Dokumentation und ggf. Vertrieb.

    3 · Bericht und Maßnahmenplan

    Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem ausgefüllten Prüfkatalog, einer Übersicht je Prüfbereich und einem Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und Terminen bis zum Stichtag.

    Was Sie am Ende in der Hand haben

    • Eine belastbare Antwort auf die Frage, ob Sie zum Stichtag liefern können
    • Den ausgefüllten Prüfkatalog mit Fundstellen in der Verordnung – nachvollziehbar für Geschäftsführung, Kunden und Behörde
    • Einen priorisierten Maßnahmenplan mit Terminen statt einer allgemeinen Empfehlung
    • Klarheit darüber, was Sie selbst erledigen können und wofür Sie Unterstützung brauchen

    Für wen der Check gedacht ist

    Für Maschinenhersteller, Hersteller unvollständiger Maschinen und von Sicherheitsbauteilen sowie für Bevollmächtigte, Einführer und Händler, die nach dem 19. Januar 2027 Erzeugnisse in Verkehr bringen. Sinnvoll ist der Check besonders dann, wenn Ihre Vorlagen für Risikobeurteilung und Betriebsanleitung noch auf die Maschinenrichtlinie verweisen oder wenn niemand im Haus sagen kann, ob eines Ihrer Produkte unter Anhang I Teil A fällt.

    Was der Check nicht ist

    Er ersetzt weder eine Risikobeurteilung noch die Konformitätsbewertung einzelner Maschinen. Er bewertet den technischen und dokumentarischen Stand Ihres Unternehmens und schafft die Grundlage, um die Umstellung zu planen.


    Termin vereinbaren

    Bis zum 20. Januar 2027 bleiben nur noch wenige Planungszyklen. Je früher der Handlungsbedarf feststeht, desto ruhiger lässt er sich abarbeiten – und desto eher bekommen Sie einen Termin bei einer notifizierten Stelle, falls Sie einen brauchen.

    Schreiben Sie mir kurz, welche Erzeugnisse Sie herstellen und wo Sie stehen. Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung mit Terminvorschlag und Angebot.

    Erreichbar bin ich telefonisch oder per Email:

    4S…SO SIND SIE SICHER!