4S erstellt für Sie eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzevaluierung ASchG, wie sie das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) von jedem Arbeitgeber fordert. Sie ist Grundlage und Nachweis für die laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Betrieb.
Gemäß § 4 Abs. 1 ASchG – Ermittlung und Beurteilung der Gefahren – gilt:
„Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden.“
Arbeitsplatzevaluierung ASchG: Wann eine Überprüfung fällig wird
Die Evaluierung ist nicht einmalig – sie ist regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Gemäß § 4 Abs. 5 ASchG insbesondere nach Unfällen, bei arbeitsbedingten Erkrankungen, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren, bei neuen Erkenntnissen sowie auf begründetes Verlangen des Arbeitsinspektorates.
Was Sie am Ende in der Hand haben
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß § 5 ASchG mit den Mindestinhalten nach der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) – vollständig, aktuell und im Anlassfall gegenüber dem Arbeitsinspektorat vorlegbar.
Ablauf
- Erhebung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten, gegebenenfalls anhand einer bestehenden, älteren Evaluierung.
- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren vor Ort.
- Sie erhalten das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument mit den erforderlichen Maßnahmen.
Für wen
Für jeden Arbeitgeber in Österreich – besonders dann, wenn die bestehende Evaluierung nicht mehr aktuell ist, neue Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren eingeführt wurden oder noch keine schriftliche Evaluierung vorliegt.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Arbeitsplatzevaluierung vollständig ist oder angepasst werden muss? Nehmen Sie Kontakt mit 4S auf – ich unterstütze Sie bei der gesetzeskonformen Durchführung.
