Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV

4S erstellt für Sie eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung BetrSichV, wie sie die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von jedem Arbeitgeber fordert, der Arbeitsmittel – etwa Maschinen – zur Verfügung stellt oder betreibt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BetrSichV gilt:

„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. […]“

Gefährdungsbeurteilung BetrSichV: Warum die CE-Kennzeichnung allein nicht reicht

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat – sie sagt nichts darüber aus, wie die Maschine an Ihrem konkreten Arbeitsplatz eingesetzt wird, in welcher Arbeitsumgebung, mit welchen anderen Arbeitsmitteln zusammen und von wem. Genau das bewertet die Gefährdungsbeurteilung zusätzlich.

Was geprüft wird

Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet das Arbeitsmittel selbst, seine Wechselwirkung mit der Arbeitsumgebung und den vorgesehenen Einsatzzweck. Daraus werden Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip abgeleitet: zuerst technische, dann organisatorische, zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen.

Ablauf

Gefährdungsbeurteilung BetrSichV – Ablauf von Unterlagen bis schriftlicher Gefährdungsbeurteilung
  1. Sie schicken mir die vorhandenen Unterlagen – Betriebsanleitung, ggf. die Risikobeurteilung des Herstellers, Angaben zum Einsatzort.
  2. Begehung und Erhebung vor Ort am Arbeitsmittel.
  3. Sie erhalten die schriftliche Gefährdungsbeurteilung mit den abgeleiteten Schutzmaßnahmen als Grundlage für Betriebsanweisung und Unterweisung.
  4. Gemeinsame Nachbesprechung und ggf. Anpassung der Schutzmaßnahmen für genau ihre Produktionsumgebung.

Bereits vor der Anschaffung

4S kann Sie schon vor der Auswahl und Beschaffung eines Arbeitsmittels unterstützen – dann müssen nach der Aufstellung der neuen Maschine keine größeren Anpassungen mehr nachgeholt werden.

Für wen

Für jeden Betreiber von Maschinen und Arbeitsmitteln in Deutschland – besonders relevant bei Neuanschaffung, bei Gebrauchtmaschinen, nach einem Umbau oder bei importierten Maschinen ohne durchgängig deutschsprachige Dokumentation.

Sie wissen nicht, welche Anforderungen ein neu anzuschaffendes Arbeitsmittel erfüllen muss? Nehmen Sie Kontakt mit 4S auf – ich helfe Ihnen bei der gesetzeskonformen Anschaffung und Beurteilung.