4S erstellt für Sie eine schriftlich dokumentierte Risikobeurteilung, wie sie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ab 20.01.2027 die Maschinenverordnung (EU)2023/1230 von jedem Hersteller einer Maschine fordert. Sie ist Grundlage der CE-Kennzeichnung und fester Bestandteil der technischen Dokumentation.
Gemäß Anhang I der Richtlinie gilt:
„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
Wer betroffen ist
Hersteller wird nicht nur, wer eine Maschine neu baut. Auch wer eine bestehende Maschine umbaut oder erweitert, kann dadurch selbst zum Hersteller werden – mit derselben Pflicht zur Risikobeurteilung. Dieselbe Anforderung gilt außerdem für Hersteller unvollständiger Maschinen.
Was die Risikobeurteilung leistet
Grundlage ist die, nach der Maschinenrichtlinie, harmonisierte Norm EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung). Wer die Norm einhält, erfüllt damit auch die entsprechenden Anforderungen der Richtlinie. Die Gefährdungen der Maschine werden über ihren gesamten Lebenszyklus systematisch ermittelt, das jeweilige Risiko bewertet und Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge der Norm abgeleitet: zuerst konstruktiv, dann technisch, zuletzt durch Information für den Benutzer.
Ablauf
- Sie schicken mir die vorhandenen Unterlagen zur Maschine – Konstruktionsdaten, Zeichnungen, Stromlaufplan, bei Umbauten zusätzlich die bestehende Betriebsanleitung, ggf. eine frühere Risikobeurteilung.
- Erhebung der Gefährdungen anhand der Unterlagen und, wenn bereits montiert, vor Ort an der Maschine.
- Sie erhalten die schriftliche Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, mit allen ermittelten Gefährdungen, deren Bewertung und den abgeleiteten Schutzmaßnahmen.
- Gemeinsame Nachbesprechung und Festlegung der, in ihrem Projekt umsetzbaren, Sicherheitsmaßnahmen.
Was Sie am Ende in der Hand haben
Eine vollständige, nachvollziehbar dokumentierte Risikobeurteilung, die Sie als Teil Ihrer technischen Dokumentation verwenden – Grundlage für Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und für ein weiterführendes Sicherheitskonzept.
Ergänzend
Ob eine Schutzeinrichtung ausreichend Abstand zur Gefahrenstelle hat, lässt sich mit den kostenlosen Rechnern nach EN ISO 13855 und EN ISO 13857 schon vorab nachvollziehbar dokumentieren.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie durch Ihren Umbau zum Hersteller einer Maschine werden und deshalb eine Risikobeurteilung benötigen? Nehmen Sie KONTAKT mit 4S auf – ich helfe Ihnen bei der richtlinienkonformen Klärung.
