4S bewertet für Sie, ob ein geplanter oder bereits durchgeführter Umbau Ihrer Maschine eine Gefahrenanalyse gemäß ASchG erfordert – oder ob er Sie selbst zum Hersteller der Maschine macht und damit ein vollständiges CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20.01.2027 Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 auslöst.
Wann ein Umbau zum Hersteller macht
Wird durch den Umbau die Leistung der Maschine gesteigert, ihre Funktion erweitert und werden dadurch neue Gefährdungen geschaffen bzw. bestehende erhöht, kann der Umbauende selbst zum Hersteller der Maschine werden. In diesem Fall ist – unabhängig vom Alter der Maschine – ein vollständiges CE-Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich, inklusive Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung. Bleibt der Umbau innerhalb der ursprünglich vom Hersteller vorgesehenen Zweckbestimmung und Grenzen, genügt in Österreich in der Regel eine Gefahrenanalyse gemäß § 35 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Ablauf
- Sie schicken mir die Unterlagen zum geplanten oder bereits erfolgten Umbau – Ausgangszustand der Maschine, geplante oder durchgeführte Änderungen, technische Daten.
- Bewertung, ob der Umbau innerhalb der ursprünglichen Zweckbestimmung und Leistungsgrenzen der Maschine bleibt oder Sie zum Hersteller macht.
- Sie erhalten die schriftliche Umbaubewertung mit eindeutiger Einordnung – Gefahrenanalyse nach ASchG oder CE-Konformitätsbewertungsverfahren – inklusive der jeweils nächsten Schritte.
- Auf Wunsch übernimmt 4S die weiteren Leistungen (Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung, Dokumentation, Validierung) direkt im Anschluss.
Für wen
Für Maschinenbetreiber, Schaltschrankbauer und Integratoren, die eine bestehende Maschine umbauen, erweitern oder mit einer anderen kombinieren wollen und Rechtssicherheit über die daraus entstehenden Pflichten benötigen.
Ergänzend
Für Bestandsmaschinen im laufenden Betrieb sowie für Prüfpflichten unabhängig vom Umbau siehe auch Gefahrenanalyse gemäß ASchG und den Workshop Betrieb und Umbau von Maschinen.
Einen umfassenderen Überblick zum Thema bieten unsere Workshops zur Maschinensicherheit.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr geplanter oder bereits durchgeführter Umbau Sie zum Hersteller einer Maschine macht? Nehmen Sie Kontakt mit 4S auf – ich helfe Ihnen bei der rechtssicheren Einordnung Ihres Umbaus.
