Maschinensicherheit bedeutet, dass eine Maschine über ihre gesamte Lebensdauer – von der Konstruktion über die Inbetriebnahme bis zum Umbau und zur Außerbetriebnahme – kein unvertretbares Risiko für die Menschen darstellt, die an ihr und mit ihr arbeiten. Rechtlich ist das keine Ermessensfrage, sondern Pflicht: für Hersteller nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20.01.2027 nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, für Betreiber in Österreich nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). 4S berät Sie dazu produktunabhängig in Wien, Österreich, Deutschland und ganz Europa – von der ersten Risikobeurteilung bis zur CE-Kennzeichnung.
Was Maschinensicherheit umfasst
Sicherheit entsteht nicht durch ein einzelnes Bauteil, sondern durch das Zusammenspiel von Konstruktion, Schutzeinrichtungen, Steuerungstechnik, Dokumentation und Organisation. Die Grundlage bildet die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Gefährdungen erkennen, Risiken einschätzen und in der vorgegebenen Reihenfolge mindern – zuerst durch inhärent sichere Konstruktion, dann durch technische Schutzmaßnahmen, zuletzt durch Benutzerinformation. Erst wenn alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert sind, ist eine Maschine im Sinne der Rechtsvorschriften sicher.
Der Rechtsrahmen im Überblick
- Hersteller: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20.01.2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
- Betreiber in Österreich: ASchG und AM-VO – Gefahrenanalyse, sichere Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplatzevaluierung.
- Betreiber in Deutschland: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel.
- Harmonisierte Normen: EN ISO 12100 (Risikobeurteilung), EN ISO 13849-1 (funktionale Sicherheit, Performance Level), EN ISO 13857 und EN ISO 13855 (Sicherheitsabstände) sowie die jeweils zutreffenden Typ-C-Normen.
Wer eine Maschine wesentlich verändert, kann selbst zum Hersteller werden – dann gelten die Herstellerpflichten auch für den Betreiber. Wann das der Fall ist, klärt eine Umbaubewertung.
Der Weg zur sicheren Maschine
Für neue Maschinen und Anlagen folgt die Maschinensicherheit einem festen Ablauf. Jede Station ist eine eigene Leistung von 4S, die einzeln oder als Paket beauftragt werden kann:
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 – systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen über alle Lebensphasen der Maschine.
- Sicherheitskonzept – Festlegung der technischen Schutzmaßnahmen und der Sicherheitsfunktionen inklusive Anforderungsspezifikation.
- PL-Berechnung nach EN ISO 13849-1 – Nachweis, dass die sicherheitsbezogenen Steuerungsteile den erforderlichen Performance Level erreichen.
- Technische Dokumentation – Betriebsanleitung, technische Unterlagen und Prüfung der Dokumentation von Zukaufteilen.
- Validierung – Prüfung an der realen Maschine, ob die Schutzmaßnahmen wie geplant wirken.
- CE-Konformitätsbewertung – Zusammenführung aller Nachweise, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Bestandsmaschinen, Umbau und Betreiberpflichten
Auch Maschinen im laufenden Betrieb müssen sicher bleiben. Für Bestandsmaschinen in Österreich erstellt 4S die Gefahrenanalyse nach ASchG und unterstützt bei der Arbeitsplatzevaluierung; für Betreiber in Deutschland die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. Bei geplanten oder bereits durchgeführten Änderungen klärt die Umbaubewertung, ob eine Gefahrenanalyse genügt oder ein neues Konformitätsbewertungsverfahren nötig wird.
Leistungspakete
Für die häufigsten Aufgabenstellungen gibt es drei aufeinander abgestimmte Pakete: die vollständige CE-Konformitätsbewertung für neue Maschinen, die CE-Bewertung beim Umbau bestehender Maschinen und die sicherheitstechnische Projektbegleitung auf Stundenbasis. Eine Übersicht aller Einzelleistungen finden Sie unter Services.
Wissen aufbauen: Workshops
Wer Maschinensicherheit im eigenen Unternehmen dauerhaft verankern will, braucht Mitarbeiter, die Risikobeurteilung, funktionale Sicherheit und CE-Kennzeichnung verstehen. Die Workshops zur Maschinensicherheit von 4S vermitteln genau das – als offene Termine oder als Inhouse-Schulung mit individuell zusammengestellten Themen.

Kostenlose Werkzeuge
Für die tägliche Arbeit stellt 4S zwei Online-Rechner bereit: den Rechner für Sicherheitsabstände nach EN ISO 13857 (Hinüber-, Hindurch- und Hinumreichen) und den Rechner für Mindestabstände nach EN ISO 13855 (Annäherungsgeschwindigkeit). Der MVO-Readiness-Check zeigt, wo Ihr Unternehmen beim Übergang zur Maschinenverordnung steht.
Sie planen eine neue Maschine, wollen eine Bestandsanlage sicher weiterbetreiben oder stehen vor einem Umbau? Nehmen Sie Kontakt mit 4S auf – ich unterstütze Sie bei der Maschinensicherheit von der Risikobeurteilung bis zur CE-Kennzeichnung.
